Datenschutz

1. Einleitung

Im Folgenden informieren wir über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung

  • unserer Website datavance.de
  • unserer Profile in den sozialen Medien

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf eine konkrete natürliche Person beziehbar sind, z. B. ihr Name oder ihre IP-Adresse.

 

1.1 Kontaktdaten

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist datavance GmbH, Königswinterer Straße 418, 53227 Bonn, Deutschland, E-Mail: info@datavance.de. Gesetzlich vertreten werden wir durch Dennis Berressen und Meinert Jacobsen.

Unser Datenschutzbeauftragter ist (...)

 

1.2 Umfang der Datenverarbeitung, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Den Umfang der Verarbeitung der Daten, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen führen wir im Detail weiter unten aus. Als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung kommen grundsätzlich die folgenden in Betracht:

  • 6 Abs. 1 S. 1 it. a DSGVO dient uns als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, für die wir eine Einwilligung einholen.
  • 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS GVO ist Rechtsgrundlage, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, z.B. wenn ein Seitenbesucher von uns ein Produkt erwirbt oder wir für ihn eine Leistung ausführen. Diese Rechtsgrundlage gilt auch für Verarbeitungen, die für vorvertragliche Maßnahmen erforderlich sind, etwa bei Anfragen zu unseren Produkten oder Leistungen.
  • 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO findet Anwendung, wenn wir mit der Verarbeitung personenbezogener Daten eine rechtliche Verpflichtung erfüllen, wie es z.B. im Steuerrecht der Fall sein kann.
  • 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO dient als Rechtsgrundlage, wenn wir uns zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf berechtigte Interessen berufen können, z.B. für Cookies, die für den technischen Betrieb unserer Website erforderlich sind.

 

1.3 Datenverarbeitung außerhalb des EWR

Soweit wir Daten an Dienstleister oder sonstige Dritte außerhalb des EWR übermitteln, garantieren die Sicherheit der Daten bei der Weitergabe, soweit (z.B. für Kanada und Israel) vorhanden, Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission (Art. 45 Ab. 3 DSGVO).

Wenn kein Angemessenheitsbeschluss existiert (z.B. für die USA), sind Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe im Regelfall, also soweit wir keinen abweichenden Hinweis geben, Standardvertragsklauseln. Diese sind ein von der EU-Kommission verabschiedetes Regelwerk und Teil des Vertrags mit dem jeweiligen Dritten. Nach Art. 46 Abs. 2 lit. b DSGVO gewährleisten sie die Sicherheit der Datenweitergabe. Viele der Anbieter haben über die Standardvertragsklauseln hinausgehende vertragliche Garantien abgegeben, die die Daten über die Standardvertragsklauseln hinaus schützen. Das sind z.B. Garantien hinsichtlich der Verschlüsselung der Daten oder hinsichtlich einer Pflicht des Dritten zum Hinweis an Betroffene, wenn Strafverfolgungsorgane auf Daten zugreifen wollen.

Die Weitergabe von Daten an Dritte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beruht aktuell auf der Übergangsregelung im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.